Die Sicherungsmaßnahmen für Baustellen / Arbeitsplätze an Straßen dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Gleichzeitig werden aber auch die eingesetzten Personale / Maschinen vor dem umfließenden Verkehr geschützt.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, dies umzusetzen:
– Halbseitige – und / oder Vollsperrungen der Fahrbahn, der Geh – und Radwege
– innerorts und außerorts
– nach den Regelplänen B12 und C13
– individuelle Sperrungen und Umleitungsführungen nach § 45 StVO14