Die Sicherungsmaßnahmen für Baustellen / Arbeitsplätze an Straßen dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Gleichzeitig werden aber auch die eingesetzten Personale / Maschinen vor dem umfließenden Verkehr geschützt.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, dies umzusetzen:

– Halbseitige – und / oder Vollsperrungen der Fahrbahn, der Geh – und Radwege

– innerorts und außerorts

– nach den Regelplänen B12 und C13

– individuelle Sperrungen und Umleitungsführungen nach § 45 StVO14

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